Die Elisabeth und Bernhard Weik-Stiftung ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts (Register Nr. 15.2.1- St. 648 Bezirksregierung Düsseldorf) mit gemeinnützigen Stiftungszielen. Die Stiftung wurde am 1. August 1996 zur Errichtung eingereicht. Die Genehmigung erfolgte durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 10. September 1996. Die Elisabeth und Bernhard Weik-Stiftung ist eine selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne des § 2 Abs. 1 Stiftungsgesetz Nordrhein- Westfalen.
Gemeinnützige Zwecke Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Besonders förderungswürdig im Sinne des § 10 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes anerkannt sind:
Stiftungsziele Es soll ein niederschwelliger Zugang zur klassischen Musik - hier besonders Mozart - geschaffen werden. Menschen, die aus finanziellen oder zeitlichen Gründen kein Konzert besuchen können, haben wenig Zugang zur Klassik. Mit unserer Internetseite „www.mozart-w-a.de“ verfolgen wir das Ziel, viele Werke von Mozart allen Interessierten zu präsentieren. Die Jugend kann in diese Musik hineinhören. Mancher der noch nie mit Klassik in Berührung kam, entdeckt auf einmal, dass diese Musik auch in heutiger Zeit ihre Berechtigung hat. Schulen werden in klassischen Wettbewerben gefördert.
Was soll eine Stiftung bewirken? Eine Stiftung wird auf "ewige" Dauer errichtet. Der Stifterwille und dessen Name wirkt über die Zeit. Wenigstens so lange wie das Stiftungsvermögen nicht durch eine Inflation vernichtet wird. Eine Stiftung soll den Freiraum füllen den der Staat nicht ausfüllt und Privat ein kommerzielles Interesse nicht vorhanden ist. Dies beschränkt sich somit meist auf soziale oder gemeinnützige Vorhaben. Stifterprofil Ideale haben sie beide. Elisabeth (verstorben 2017) ging ganz in Ihrer Tierliebe auf. Deshalb hat sie eine eigene Stiftung "Tierschutz". Bernhard treibt heute mit 83 Jahren noch jeden Tag Sport. Er hat emotional soviel empfinden, dass er auf den Gedanken kam "Wie wäre es wenn --- durch einen Unfall oder Krankheit --- dies nicht mehr so wäre". Der zweite Gedanke war, wie ergeht es den Menschen die nicht mehr so selbstverständlich Sport treiben können?. Ihnen muss geholfen werden. So kam die Idee der Stiftung für den Sport - speziell den Behindertensport. Mozart ist für Bernhard eine Herzensangelegen - er hört jeden Tag "seinen" Mozart. Mozart hätte als Zeitzeuge des Internet seine Adresse genau so gewählt wie hier angegeben. "Mozarts Internet- Freunde" werden seine Musik über alle Bildschirme verbreiten.
Wie gründet man eine Stiftung? Notwendig ist eine gute Idee und Stiftungskapital (i.d.R. nicht unter 50.000 Euro). In der Stiftungssatzung wird der Stifterwille in Worte gefasst. Wenn die Stiftung zu Lebzeiten errichtet wird, kann der Stifter durch seine Handlungen und Taten "seine" Stiftung in der Weise leiten, dass die Stiftungsidee verwirklicht wird. Stiftungskapital 48 Jahre war Bernhard berufstätig. 23 Jahre davon als selbständiger Unternehmer. Er baute sein Unternehmen vom ersten Schraubenschlüssel bis zum letzten PC zusammen mit seiner Elisabeth auf. Elisabeth führte das Büro und sorgte, dass die Kunden immer rechtzeitig bezahlten. Sie ist heute noch stolz, dass sie in der ganzen Zeit keine Mahnung schreiben musste. Dieses Unternehmen wurde nach Errichtung der Stiftung komplett in die Stiftung eingebracht. So verfügt die Stiftung über ein ansehnliches Stiftungskapital.
Stiftungsverwaltung Bernhard ist der Vorstand der Stiftung. Unsere Stiftung ist eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den Eigenschaften einer juristischen Person ausgestattet. Unsere Stiftung ist nach §§ 51 ff der Abgabeordnung als gemeinnützigen Stiftung anerkannt. Wir sind berechtigt Spendenquittungen auszustellen.